Landtagswahl
Die Wahl zum 21. Hessischen Landtag findet am Sonntag, den 08. Oktober 2023, statt. Die Landtagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Hessischen Landtages, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt werden.
Das Land Hessen ist in 55 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Bensheim ist dem Wahlkreis 55 Bergstraße II zugeteilt und wiederum in 27 Wahlbezirke und 8 Briefwahlbezirke untergliedert.
Für die Durchführung der Landtagswahl benötigt die Stadt Bensheim wieder die tatkräftige Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger. Ohne die vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahlbezirken können demokratische Wahlen nicht durchgeführt werden. Weitere Informationen zum Wahldienst erhalten Sie hier. Über Ihre Bereitschaft einen Wahldienst zu übernehmen, würden wir uns ausgesprochen freuen.
Weitere Informationen zur Landtagswahl 2023 erhalten Sie auf der Homepage des Landeswahlleiters.
Rechtsgrundlagen
Für die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl gelten (Stand 19.05.2023):
- das Landtagswahlgesetz (LWG) in der Fassung vom 14.05.2022 (GVBl. 2022, S. 330)
- die Landeswahlordnung (LWO) in der Fassung vom 26.02.1998 (GVBl. I 1998, S. 101)
Die aktuellen Rechtsgrundlagen können auf der Homepage des Landes Hessen eingesehen werden.
Amtliche Bekanntmachungen
Sobald die Stadt Bensheim amtliche Bekanntmachungen zur Landtagswahl veröffentlicht, stehen diese hier zum Abruf bereit.
Kontakt
Bürgerbüro/Team Bürgerservice
Hauptstraße 39
64625 Bensheim
Telefon: 06251 58263-0 Telefax: 06251 58263-30
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
8.00 - 18.00 Uhr
Annahme von Kfz. Dienstleistungen bis 17.30 Uhr
Samstag
10.00 - 13.00 Uhr