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Stadtverwaltung Bensheim

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Aktuelle Bauleitplanung

Ein Bebauungsplan wird immer nur für einen Teilbereich der Stadt aufgestellt. Für Bensheim gibt es über 300 Bebauungspläne. Sie dienen dazu, neue Baugebiete zu entwickeln oder die städtebauliche Entwicklung in älteren Teilen der Stadt zu steuern. In einem Bebauungsplan kann z.B. festgelegt werden, ob es sich um ein Wohn- oder ein Gewerbegebiet handeln soll, wie hoch die Gebäude sein sollen und welche Fläche Gebäude einnehmen können. Auch die Neigung der Dächer und die Farbe der Dachziegel kann Inhalt eines Bebauungsplanes sein.
Für jemanden, der bauen möchte, sind Bebauungspläne von direkter Bedeutung, denn als städtische Satzungen enthalten sie für jedermann bindende Vorgaben.
Für Bauwillige empfiehlt es sich deshalb, sich frühzeitig darüber zu informieren, ob ihr Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegt und wie es bebaubar ist. Liegt ein Grundstück zwar in der Stadt, aber nicht in einem Bebauungsplangebiet, bietet die vorhandene Bebauung einen Orientierungsrahmen für Neu- und Umbauten.
Einblick in die bestehenden Bebauungspläne der Stadt Bensheim erhalten Sie bei uns im Rathaus und auf der BürgerGIS genannten Internetplattform des Kreises Bergstraße.
Ob ein Bebauungsplan aufgestellt wird und welche Inhalte er hat, entscheidet letztlich die Stadtverordnetenversammlung. Von einem Bebauungsplan können jedoch viele verschiedene private und öffentliche Belange betroffenen sein, etwa die der Grundstückseigentümer, der Bewohner benachbarter Gebiete, der Landwirtschaft oder des Naturschutzes. Deshalb wird die Öffentlichkeit und eine Reihe von Behörden und Institutionen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beteiligt. Im Laufe eines „normalen“ Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird dieser zweimal im Rathaus für zwei Monate öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit kann jede/r eine Stellungnahme zu dem Bebauungsplan abgeben. Unter „aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen“ können Sie sich informieren, welche Bebauungspläne zur Zeit ausliegen. Auf die Offenlage von Bebauungsplänen wird außerdem mit Amtlichen Bekanntmachungen im Bergsträßer Anzeiger aufmerksam gemacht.
Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Zusammen mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt das BauGB, welche Inhalte in einen Bebauungsplan aufgenommen werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

Veränderungssperre

Veränderungssperren werden für einen kleinen Teil des Stadtgebietes auf Grundlage des § 14 Baugesetzbuch (BauGB) erlassen. Ihre Aufstellung wird im Bergsträßer Anzeiger öffentlich bekanntgemacht.
Wenn der Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplan gefasst wurde, kann zur Sicherung der Planung für den zukünftigen Geltungsbereich eine Veränderungssperre beschlossen werden. In diesem Bereich können dann die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie Aufschüttungen und Abgrabungen in größerem Umfang unzulässig sein. Zudem können auch erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, obwohl deren Veränderung nicht genehmigung-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, ausgeschlossen sein. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden.
Für welche Bereiche derzeit eine Veränderungssperre besteht und welche Konsequenzen sich dadurch ergeben erfahren Sie über die Ansprechpartner beim Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie.

Aktuelle Offenlagen

Derzeit sind keine aktuellen Offenlagen vorhanden.

Kontakt

Stadtplanung, Mobilität und Demographie
Kirchbergstraße 25
64625 Bensheim

Telefon: 06251 14-291 Telefax: 06251 14-103

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