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Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
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Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
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Interne Meldestelle für Hinweisgebende

Gesetzliche Grundlage

Seit dem 17. Dezember 2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden anzuwenden.
Ziel der Richtlinie ist, Personen, die auf Verstöße hinweisen, vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.

Meldestelle Stadt Bensheim sowie deren Eigenbetriebe

Zur Umsetzung der Richtlinie­­­ hat die Stadt Bensheim eine interne Meldestelle für Hinweisgebende eingerichtet.
Die Meldestelle steht Ihnen beispielsweise offen, wenn Sie bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit der Stadt Bensheim oder deren Eigenbetriebe im Kontakt stehen.

Sie können Hinweise wie folgt abgeben:
per E-Mail an hinweisgebermeldestelle@bensheim.de
oder postalisch an
Stadt Bensheim
Team Steuerungsunterstützung
- Hinweisgebermeldestelle -
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
  • der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Kontakt

Steuerungsunterstützung
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Telefon: 06251 14-0 Telefax: 06251 14-129

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