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Stadtverwaltung Bensheim

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64625 Bensheim

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
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Spielapparatesteuer

Allgemeine Informationen

Die Spielapparatesteuer wird auf der Grundlage der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bensheim beschlossenen Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art als örtliche
Aufwandstand im Gebiet der Stadt Bensheim erhoben.
Der Steuer unterliegen:
• die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind,
• das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte.

Als Spielgeräte gelten auch Billardtische, Dartspielgeräte und Tischfußball.

Bemessungsgrundlagen sind je nach Besteuerungstatbestand die elektronisch gezählte
Bruttokasse oder die Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume. Steuerschuldner ist der Veranstalter. Der Halter von Spielapparaten (Eigentümer bzw. derjenige dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen ist) gilt als Veranstalter. Der Veranstalter ist verpflichtet das Aufstellen von Apparaten bzw. den Beginn des Spielbetriebs und die Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume unverzüglich dem Team Steuern und Abgaben anzuzeigen. Vor dem gewerblichen Aufstellen von Spielgeräten oder dem Betreiben von Spielhallen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Bensheim informieren Sie sich bitte beim Team Allgemeine Sicherheit und Ordnung.
 

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Die Steuersätze können Sie der Liste der Steuer- & Gebührensätze oder auch §4 der Spielapparatesteuersatzung entnehmen.

Der Steueranspruch entsteht mit der Verwirklichung des Besteuerungstatbestandes.
Der Steuerschuldner ist verpflichtet die Steuer selbst zu errechnen. Eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei der Stadt Bensheim einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten.

Die Stadt Bensheim (Team Steuern und Abgaben) ist berechtigt, jederzeit zur Nachprüfung der Steuererklärungen und zur Feststellung von Steuertatbeständen die Veranstaltungsräume zu betreten und die Geschäftsunterlagen einzusehen.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier. Die Steuererklärung wird den Steuerschuldnern von der Stadt Bensheim zugesandt.