Steuer- & Gebührensätze der Stadt Bensheim
Hebesätze der Realsteuern
Grundsteuer A (Land-und forstwirtschaftliche Grundstücke) seit 01.01.2015 | 350 v.H. |
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke, Bauland) seit 01.01.2022 | 620 v.H. |
Gewerbesteuer seit 01.01.2022 | 390 v.H. |
Andere Abgaben
Wasserpreis | 2,015 €/m³ netto / 2,156 €/m³ brutto (inkl. 7% MwSt.) (seit 01.01.2018) |
Schmutzwassergebühr | 1,83 €/m³ (seit 01.01.2023) |
Niederschlagswassergebühr | 0,64 € jährlich je m² bebaute und befestigte Fläche, von der Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird (seit 01.01.2023) |
Hundesteuer jährlich
Für den ersten Hund | 96 € |
Für den zweiten Hund | 126 € |
Für den dritten und jeden weiteren Hund | 150 € |
Für gefährliche Hunde | 600 € |
Spielapparatesteuer
Die Steuer beträgt je Kalendermonat und Apparat | |
für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen | 20 % der Bruttokasse |
für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeiten in Gaststätten und an sonstigen Aufstellungsorten | 20 %. der Bruttokasse |
für Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen | 8,5 % der Bruttokasse, höchstens 80 € |
für Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeiten in Gaststätten und an sonstigen Aufstellungsorten | 8,5 % der Bruttokasse, höchstens 40 € |
für Apparate mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben | 35 % der Bruttokasse, höchstens 500 € |
für das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte | 35 €/m² |
Wettaufwandsteuer
Die Steuer beträgt gemäß § 5 der Wettaufwandsteuersatzung je Kalendermonat 1,5 % des Brutto- Wetteinsatzes. |
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und
Donnerstag
08.00 - 12:00 und
14:00 - 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.00 und
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr