Steuertermine
Zu den Hauptfälligkeitsterminen jeweils in der Mitte der Quartale sind folgende Steuern und Gebührenarten regelmäßig fällig:
Am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer.
Am 1. eines jeden Monates:
- Miete
- Pacht
- Kindergartengebühren
- Kinderhortgebühren
- Kindertagesstätte
- Fehlbelegungsabgabe
- Nutzungsentschädigung
- Parkgebühren.
Noch eine wichtige Bitte: Geben Sie in jedem Fall unbedingt die entsprechende Steuernummer oder das ausgewiesene Kassenzeichen an, damit unnötige Fehlbuchungen oder Rückfragen vermieden werden können.
Für alle anderen Steuern und Abgaben entnehmen Sie die jeweiligen Fälligkeitstermine bitte den entsprechenden Bescheiden.
Um unnötigen Ärger und Kosten zu vermeiden, bitten wir Sie, die Fälligkeitstermine unbedingt einzuhalten.
Damit wir den zunehmenden Zahlungsverkehr so rationell wie möglich gestalten können, bitten wir Sie, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Das Formular, mit dem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen können, finden Sie hier.
Eine weitere Möglichkeit der Zahlungsweise bei der Stadt Bensheim, Bürgerbüro und Weingut ist die Zahlung durch Geldkarte oder EC-Karte. Die EC-Terminals hierfür befinden sich beim Standesamt und beim Bürgerbüro.
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und
Donnerstag
08.00 - 12:00 und
14:00 - 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.00 und
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr