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Straßenbeiträge

Der Straßenbeitrag ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus (Um- oder Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen) erhoben wird.
Grundsätzlich müssen die Kommunen, die über entsprechendes Satzungsrecht verfügen, für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen und Plätzen von den Anliegern Straßenbeiträge fordern. Die Kommunen können jedoch auch auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichten und Straßenbaumaßnahmen anderweitig finanzieren.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019 wurde die Straßenbeitragssatzung rückwirkend zum 07.06.2018 aufgehoben. Die Bekanntmachung der Aufhebungssatzung erfolgte im Bergsträßer Anzeiger am 15.11.2019. Damit erhebt die Stadt Bensheim für grundhafte Erneuerungen von Verkehrsanlagen nunmehr keine Straßenbeiträge mehr.

Satzung zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung

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