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Stadtverwaltung Bensheim

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Fassadenförderprogramm

Die Stadt Bensheim unterstützt Eigentümer und Eigentümerinnen bei der Neugestaltung ihrer Hausfassaden: In Zusammenarbeit mit einem von der Stadt Bensheim beauftragten Architekturbüro erhalten Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen eine kostenlose Fachberatung, sowie einen finanziellen Zuschuss. Bei denkmalgeschützten Gebäuden bedarf es bei der Neuanlegung der Fassade einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Die Antragserstellung kann hierbei durch das von der Stadt Bensheim beauftragte Architekturbüro erfolgen. Die hierfür entstehenden Kosten werden ebenfalls von der Stadt Bensheim übernommen.

Unabhängig vom individuellen Geschmack und jeweiligen Stilrichtungen hinterlässt eine schön gestaltete Hausfassade, die sich harmonisch in das Gesamtbild der Umgebung einfügt, einen positiven Eindruck. Insofern ist die die Fassade nicht nur das Aushängeschild des Hauses, sie ist auch die ganz individuelle Visitenkarte einer Stadt. Daraus ergibt sich das öffentliche Interesse und das Motiv des Förderprogramms zur Fassadengestaltung.

Ziel der Beratung ist das Herausarbeiten der Charakteristik jedes einzelnen Gebäudes und gleichzeitig die harmonische Einbindung in das Gesamtgefüge der umgebenden Bebauung. Abgestimmt auf die individuellen Farb- und Gestaltungswünschen werden mit den Eigentümer und Eigentümerinnen Ausführungsmöglichkeiten erarbeitet und abgesprochen.

Die Gestaltungsberatung erfolgt in enger Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde (Kreis Bergstraße) bei Einzelkulturdenkmälern und Objekten, die Teil einer unter Denkmalschutz liegenden Gesamtanlage sind.

Fördersumme und Fördergebiet

Die Förderung durch die Stadt Bensheim erfolgt nach Umsetzung der ausgewählten und genehmigten Farbvariante. Sie richtet sich nach der Investitionssumme und beträgt maximal 1500 Euro. Für Einzelkulturdenkmäler liegt die maximale Fördersumme bei 800 Euro.

Das Beratungsgebiet umfasst die Innenstadt begrenzt durch die Rodensteinstraße / Nibelungenstraße / Grieselstraße / Friedhofstraße (siehe Stadtplan). Für diesen Kernbereich der Stadt wurde 2007 eine Gestaltungssatzung aufgestellt, die die Grundlage zur Beratung bildet. Mehr Details hierzu können der Gestaltungssatzung entnommen werden. Darüber hinaus werden alle Einzelkulturdenkmäler im gesamten Stadtgebiet einschließlich Ortsteile sowie alle Bauten entlang der B3 in Bensheim-Auerbach beraten.

Ablauf der Fassadenberatung

Zur Beratung am Objekt wird telefonisch mit Frau Schmidt (Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie) und Frau Gölz (Architekturbüro Doris Gölz) ein Termin vereinbart.

Bei denkmalgeschützten Objekten nimmt Frau Schmeiter (untere Denkmalbehörde, Kreis Bergstraße) an der Beratung teil. Die Eigentümer und Eigentümerinnen äußern ihre Wünsche bzgl. der Gestaltung und Farbe. Gemeinsam wird eine Farbauswahl beraten und getroffen. Dies wird in einem Protokoll festgehalten. Der/die Eigentümer und Eigentümerin bestimmt den ausführenden Malerbetrieb und leitet das Protokoll an ihn weiter. Bei Einzelkulturdenkmälern und Objekten in der Gesamtanlage wird ein denkmalrechtlicher Antrag durch das Architekturbüro erstellt und eingereicht.

Beim zweiten Ortstermin werden die ausgewählten Farben bemustert. In gemeinsamer Absprache wird die endgültige Farbe festgelegt.

Der beauftragte Malerbetrieb kann mit der Umsetzung beginnen. Nach Abschluss der Malerarbeiten reicht der/die Eigentümer und Eigentümerin die Handwerksrechnung bei der Stadt Bensheim ein und erhält die Förderung. 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Kostenlose Fachberatung durch ein Bensheimer Architekturbüro
  • Protokollierung der Ergebnisse durch das Fachbüro
  • finanzieller Zuschuss durch die Stadt Bensheim

Kontakt

Stadtplanung, Mobilität und Demographie
Kirchbergstraße 25
64625 Bensheim

Telefon: 06251 14-291 Telefax: 06251 14-103

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Um vorherige Terminvereinbarung
wird gebeten.

Hier können Sie sich die Broschüre für Fassadenberatung als PDF-Datei herunterladen.