Pandemie: Weiter Auswirkungen auf Dienstleistungen der Stadt
Die aktuelle Pandemie-Lage und die derzeit gültigen Regelungen wirken sich auch weiterhin auf die Dienstleistungen der Stadt Bensheim aus. Alle Maßnahmen dienen dem Ziel, persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Das Rathaus bleibt geschlossen, in dringenden Fällen kann per E-Mail oder Telefon (14-0) mit der Stadtverwaltung Kontakt aufgenommen werden: Während der regulären Dienstzeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr, Dienstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:30 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr) ist nach telefonischer Anmeldung oder Mailkontakt eine persönliche Beratung oder Antragsstellung für dringende Angelegenheiten möglich.
Bürgerbüro: Folgende Dienstleistungen werden per E-Mail, Post oder Fax angeboten:
An-/ Ab- und Ummeldungen von Wohnsitzen
Erteilung von einfachen und erweiterten Meldebescheinigungen
Antrag für ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis
Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ausstellung von Anwohnerparkausweisen
Antrag auf Ausstellung von Fischereischeinen
Erteilung von Lebensbescheinigungen
In dringenden Fällen: Aushändigung von Personalausweisen, Reisepässen
und Führerscheinen
In dringenden Fällen Beantragung eines Personalausweises
und eines Reisepasses sowie von vorläufigen Personalausweisen und
vorläufigen Reisepässen
Da die Kfz-Zulassungsstelle in Heppenheim geöffnet ist, werden Dienstleistungen wie die Ummeldung von Fahrzeugen, Änderung der Halteranschrift und des Halternamens, die Wiederzulassung und die Abmeldung von Fahrzeugen sowie der Verlust des Fahrzeugscheins im Bürgerbüro nicht angeboten.
In dringenden Fällen ist das Bürgerbüro während der regulären Dienstzeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 bis18 Uhr, Samstag 10 bis 13 Uhr über Telefon 58263-25, E-Mail buergerbuero@bensheim.de, Fax 58263-30. Auch die Erreichbarkeit über die Gegensprechanlage (bitte rechts neben dem Haupteingang klingeln) ist gewährleistet.
Das Ortsgericht Bensheim I, Hauptstraße 39, (zuständig für Bensheim-Mitte, Auerbach, Hochstädten, Schönberg, Wilmshausen und Zell) ist zu den üblichen Sprechzeiten (Di 15 bis 17 Uhr, Do 10 bis 12 Uhr) telefonisch unter 58263-35 oder per E-Mail ortsgericht@bensheim.de erreichbar. Das Ortsgericht II, Rodauer Straße 25, (zuständig für Fehlheim, Schwanheim, Langwaden) ist dienstags von 17 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar unter 71182. Das Ortsgericht III (zuständig für Gronau) (Märkerwaldstraße 81A, ist weiterhin telefonisch erreichbar unter 4673.
Die Stadtbibliothek bietet ein click&collect-Angebot, außerdem ist der kostenfreie Zugriff auf OnleiheVerbundHessen möglich.
Die Musikschule hat ihr Online-Angebot weiter ausgebaut.
Alle eigenen und externen Veranstaltungen im Parktheater wurden bis Ende Februar abgesagt.
Das Museum und das Archiv sind voraussichtlich bis Ende Februar geschlossen.
Die Tourist-Info bleibt geschlossen, steht aber freitags von 10 bis 16 Uhr für den Verkauf von ÖPNV-Tickets zur Verfügung, Kontakt: Telefon 06251/8696101, E-Mail (touristinfo@bensheim.de).
Bei den Kinderbetreuungseinrichtungen lautet weiterhin der dringende Appell an die Eltern, nach Möglichkeit auf die Betreuung zu verzichten. Es wird um direkte Absprache mit der jeweiligen Kita-Leitung gebeten.