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Stadtverwaltung Bensheim

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64625 Bensheim

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Umwelt

Obst für alle - An markierten Obstbäumen darf geerntet werden

Immer mehr städtische Apfel- und Birnbäume sind mit gelben Bändern markiert, was bedeutet: An diesen Bäumen darf das Obst gepflückt werden.

Eine Karte mit den Bereichen in denen Bäume zum Obstpflücken freigegeben sind finden Sie hier: Karte

Wichtige Regeln: Jeder sollte nur haushaltsübliche Mengen mitnehmen, also auch noch für andere etwas übrig lassen. Die Ernte geschieht auf eigene Gefahr, dabei wird gebeten, die Bäume pfleglich zu behandeln – also zum Beispiel sollten keine Äste abgebrochen werden, um an die Früchte zu kommen. Eine Pflückhilfe mit Verlängerungsstab hilft dabei, das zum Teil hoch hängende Obst sicher zu ernten.

Bei den städtischen Obstbäumen handelt es sich um alte regionale Sorten. Einige davon wurden früher zur Herstellung von Most und zum Schnapsbrennen genutzt. Somit sind einige Sorten für den sofortigen Verzehr weniger geeignet.

Green City Plan

Die Stadt Bensheim nahm auf Einladung der Bundesregierung am Treffen des "Nationalen Forums Diesel" teil. Daraus entstand der Green City Plan der von team red erstellt wurde. Nachfolgend finden Sie den Masterplan:

Baumfällungen

Entsprechend der städtischen Baumschutzsatzung sind viele Baumarten geschützt. Für geschützte Bäume kann lediglich bei nachgewiesenem wichtigen Grund eine Fällgenehmigung erteilt werden (beispielsweise bei Sturmschäden am Baum, kranken Bäumen oder wenn Gefahren von dem Baum ausgehen). Einige Baumarten sowie Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 70 cm in 1 Meter Höhe über dem Boden sind vom Satzungsschutz ausgenommen. Genaue Informationen finden Sie im Satzungstext (siehe pdf-Dokument am Ende dieses Textes).
Allerdings gibt es auch Bäume, die zwar nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt sind, jedoch in einem Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt ist. Sollte geplant sein einen solchen Baum zu entfernen ist beim Landratsamt ein Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zu stellen.
Baumfällanträge für satzungsgeschützte Bäume können mit untenstehendem pdf-Antragsformular per Post oder E-Mail (umwelt@bensheim.de) bei der Stadt Bensheim eingereicht werden. Bei technischen Problemen ist es auch möglich den Antrag formfrei mit Begründung und entsprechendem Bildmaterial zu stellen.
Bei durchzuführenden Fällungen sind durch den Antragsteller prinzipiell § 39 und § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu beachten. Unter anderem dürfen Tiere während der Brut nicht gestört oder besetzte Nester zerstört werden.

Hier online beantragen. 

Kontakt

Klimaschutz, Umwelt und Energie
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Altlastenregister

Grundstückseigentümer (sowie Personen/Institutionen mit Einverständniserklärung der Eigentümer) können beim Regierungspräsidium oder der Kreisverwaltung Bergstraße bezüglich Ihres Grundstückes anfragen, ob eine Eintragung im Altlastenregister vorliegt.

Die notwendigen Informationen finden Sie hier:

Altlasteninformationen | rp-darmstadt. hessen.de

Auskünfte zu schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten (FIS AG) | Kreis Bergstrasse (kreis-bergstrasse.de)

Weitergehende Informationen liegen der Stadt Bensheim nicht vor.

Naturschutzzentrum

Das Naturschutzzentrum Bergstraße (NZB) ist eine Einrichtung für Umweltbildung und –erleben an der hessischen Bergstraße. Das Naturschutzzentrum mit Außengelände liegt an der Erlache bei Bensheim am Rand einer Senke, die durch den prähistorischen Altneckar ent­standen ist. In der Nachbarschaft befindet sich eine Kiesgrube, in der die Sedimente des ehemaligen Flusssystems abgebaut werden. Der renaturierte Teil der Kiesgrube und der angrenzende Altneckararm sind Naturschutzgebiet und EU-Vogelschutzgebiet.

Das Gebäude wurde ausgezeichnet am „Tag der Architektur“ 2005.

Am Gebäude sind zukunftsweisende Techniken und Materialien zu besichtigen: Holzpelletheizung, Solarthermie, Dachbegrünung, Unterschlupf für Tiere am Haus, regionale Baustoffe, Baustoffrecycling und anderes mehr. Im Inneren befindet sich eine Ausstellung mit wechselnden Schwerpunkten, eine Umweltbibliothek, ein Werk­raum und ein Medienraum. Die Ausstellung wurde unterstützt mit Mitteln der Stiftung Hessischer Naturschutz.

Im Außengelände befinden sich Erlebnisbereiche wie Kräuterspirale, Feuerstelle, eine Geologische Wand mit Gesteinen aus dem kristallinen Odenwald, Froschteich zum eigenständigen Forschen, ein Bauerngarten, mehrere Bienenvölker, eine Trockenmauer, Summstein usw.

Die beiden umweltpädagogischen Standbeine des NZB sind einerseits Fachvorträge, Exkursionen und Ausstellungen für speziell Interessierte, andererseits unmittelbare Naturerfahrung für Kinder und Familien. Denn Menschen frühzeitig an die Natur heranzuführen und zu begeistern, ist eine der Grundideen der Einrichtung.

Als außerschulischer Lernort ist das Naturschutzzentrum Bergstraße seit 2005 Beratungsstelle für die Umweltschulen im Kreis Bergstraße und Odenwald.

Seine Veranstaltungen bietet das NZB über ein Jahresprogramm an, das neben festen Terminen auch frei buchbare Angebote für Gruppen enthält. Daneben kann man sich hier auch eigenständig mit der Natur beschäftigen.

An der Theke sind Getränke und an Wochenenden Kaffee und Kuchen erhältlich. Auch bei der Verköstigung von Besuchergruppen wird auf regionale, saisonale, ökologische und fair gehandelte Pro­dukte Wert gelegt.

Das NZB wurde anlässlich des Hessentags in Heppenheim im Juni 2004 eröffnet und hat die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Das NZB ist auch umweltpädagogische Station des Geo-Naturparks Bergstraße Odenwald.

Gesellschafter sind: Kreis Bergstraße, Stadt Bensheim und die Marketing- und Entwicklungsgesellschaft Bensheim (MEGB).

Solarlehrpfad

Der Solarlehrpfad soll deutlich machen, dass alles Leben von der Sonne abhängt. Er soll vor Augen führen, welche Energiemengen die Sonne für uns bereithält.
Angesichts der zunehmenden weltweiten Energieprobleme und der damit verbundenen Gefahren für Mensch und Natur kann dieser Sonnen-Lehrpfad einen Weg in die Zukunft weisen.