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Neubaugebiet Fehlheim Nord-West

Der Bebauungsplan BF 19 "Langgewann" wurde am 17.09.2019 zur Rechtskraft gebracht. Er kann hier im Bürgergis eingesehen werden. 

Aktuelles

Archäologische Grabungen Februar/März 2019

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes BF 19 "Langgewann" hat das Landesamt für Denkmalpflege - Hessen Archäologie die Stadt darauf hingewiesen, dass auf der Fläche Bodendenkmäler vorhanden sein könnten. Die daraufhin von der Stadt veranlassten Untersuchungen haben diese Vermutung erhärtet.
Derzeit führt ein Fachbüro in enger Abstimmung mit der Bodendenkmalpflege des Landesamtes die erforderlichen Grabungen aus. Erst auf diesem Weg lässt sich feststellen, was tatsächlich an Funden vorhanden ist. Die Fundstücke werden von dem Fachbüro gesichert und abtransportiert. Eigentümerin der Funde ist das Land Hessen. Die Untersuchungen und Grabungen werden von der Stadt finanziert.

Erneute Offenlage des Bebauungsplanes BF 19 "Langgewann"

Vom 25. Februar bis einschließlich 26. März 2019 findet eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes statt. Näheres erfahren Sie hier.

Bebauungsplan BF 19 "Langgewann"

Öffentliche Veranstaltung zur Nutzung der geplanten Gemeinbedarfsfläche am 19.4.2018

Im geplanten Neubaugebiet in Fehlheim ist eine 2000 Quadratmeter große Vorhaltefläche für den Gemeinbedarf vorgesehen.
Dazu findet am 19. April ab 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Fehlheim ein Treffen statt, zu dem Vereine und auch alle Bürgerinnen und Bürger aus Fehlheim eingeladen sind.

Im Nordwesten des Ortsteils Fehlheim wird ein neues Wohngebiet entwickelt. Dies hatte die Stadtverordnetenversammlung am 12.5.2016 beschlossen. Hintergrund ist die steigende Nachfrage nach Wohnraum in Bensheim. Auf der 4,8 ha großen Fläche, die bereits im Flächennutzungsplan von 2001 als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, können bis zu 190 neue Wohnungen entstehen. Vor allem Bensheimer Familien mit Kindern sollen die Gelegenheit bekommen, dort zu bauen bzw. eine Wohnung zu beziehen. Bisher leben 1.800 Menschen in Fehlheim. Der zukünftige Zuzug soll mit dazu beitragen, die Infrastruktur in Fehlheim, wie z.B. die Carl-Orff-Schule, den Kindergarten die Freiwillige Feuerwehr und die örtlichen Vereine zu sichern. Noch wird die Fläche, die für das Neubaugebiet vorgesehen ist, landwirtschaftlich genutzt.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, bei der Entwicklung des neuen Wohngebiets mitzureden! Im ersten Halbjahr 2017 fanden deshalb drei Bürgerwerkstätten zur Entwicklung des Neubaugebiets Fehlheim Nord-West statt (siehe unten).

Der Bebauungsplan BF 19 "Langgewann" wurde Dienstag, den 17. September 2019 durch Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger zur Rechtskraft gebracht.

Info über den Verkauf der städtischen Grundstücke

Info über den Verkauf der städtischen Grundstücke

Vor 2020 wird nicht mit dem Verkauf der städtischen Baugrundstücke begonnen.

Sobald Grundstücke verkauft werden, sind diese hier auf der Seite „Immobilienangebote“ zu finden, außerdem wird in der Tagespresse darauf hingewiesen.

Sie befürchten, diese Hinweise zu übersehen?

Dann schicken Sie eine kurze Mail an:
bauplatz-fehlheim@bensheim.de

Wir werden Ihre Kontaktdaten vorhalten und sobald das Bewerbungsverfahren startet, erhalten Sie von unserem Team Grundstücksverkehr per Mail eine entsprechende Information.

 

 

In Kooperation mit der GGEW AG soll das Baugebiet Fehlheim ein zukunftsweisenden Wohnareal in Sachen Nachhaltigkeit und Digitalisierung werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die erste Bürgerwerkstatt war sehr gut besucht. Es wurde gemeinsam überlegt, was für das neue Wohngebiet wichtig ist. Was bedeutet das neue Wohngebiet für Fehlheim und was erwarten Neu-Fehlheimer dort? Wie sehen Kinder das Gebiet?

In der zweiten Bürgerwerkstatt haben die Planungsbüros ihre städtebaulichen Entwürfe für das Gebiet präsentiert.

Modifikation des Entwurfs von raumwerk durch die Jury

Im Zuge der Planungen für das Neubaugebiet Fehlheim Nord-West wurde in der Bürger-Werkstatt am 8. Juni der überarbeitete Siegerentwurf aus der Mehrfachbeauftragung an drei Planungsbüros vorgestellt.

Dieser vom Frankfurter Planungsbüro „raumwerk“ erarbeitete Entwurf für die Gestaltung des 4,8 Hektar großen Geländes liegt nun in der überarbeiteten Fassung vor. Die Bürger konnten im Rahmen der 3. Bürger-Werkstatt Anregungen und Hinweise mitteilen, bevor die Stadtverordnetenversammlung am 29. Juni die Einleitung des Bauleitplanverfahrens und den zugrunde liegenden Entwurf beschließen soll. Nach der Festlegung auf die Entwurfslösung beginnt erst das förmliche Bauleitplanverfahren, während dessen es die im Verfahren vorgesehenen weiteren Beteiligungsmöglichkeiten gibt.

In Fehlheim weist der Flächennutzungsplan seit 2001 ein 4,8 Hektar großes Gelände zwischen dem Friedhof und der Landmetzgerei Mehl als Siedlungsfläche aus, auf dem Wohnbebauung realisiert werden kann. Der früheste mögliche Baubeginn des ersten Abschnitts könnte im Jahr 2019 liegen.

Im Anschluss an dieses Beteiligungsverfahren beginnt die förmliche Bauleitplanung. Auch hier werden die Bürgerinnen und Bürger wieder informiert und haben Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben.

Haben Sie Fragen zum Thema Baurecht? Dann melden Sie sich bei Jutta Scheurich, Team Stadtplanung und Demographie, Tel. 06251 / 14 297, E-Mail Jutta.scheurich@bensheim.de

Kontakt

Stadtplanung, Mobilität und Demographie
Kirchbergstraße 25
64625 Bensheim

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