Aktuelle Bauleitplanung
Ein Bebauungsplan wird immer nur für einen Teilbereich der Stadt aufgestellt. Für Bensheim gibt es über 300 Bebauungspläne. Sie dienen dazu, neue Baugebiete zu entwickeln oder die städtebauliche Entwicklung in älteren Teilen der Stadt zu steuern. In einem Bebauungsplan kann z.B. festgelegt werden, ob es sich um ein Wohn- oder ein Gewerbegebiet handeln soll, wie hoch die Gebäude sein sollen und welche Fläche Gebäude einnehmen können. Auch die Neigung der Dächer und die Farbe der Dachziegel kann Inhalt eines Bebauungsplanes sein.
Für jemanden, der bauen möchte, sind Bebauungspläne von direkter Bedeutung, denn als städtische Satzungen enthalten sie für jedermann bindende Vorgaben.
Für Bauwillige empfiehlt es sich deshalb, sich frühzeitig darüber zu informieren, ob ihr Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegt und wie es bebaubar ist. Liegt ein Grundstück zwar in der Stadt, aber nicht in einem Bebauungsplangebiet, bietet die vorhandene Bebauung einen Orientierungsrahmen für Neu- und Umbauten.
Einblick in die bestehenden Bebauungspläne der Stadt Bensheim erhalten Sie bei uns im Rathaus und auf der BürgerGIS genannten Internetplattform des Kreises Bergstraße.
Ob ein Bebauungsplan aufgestellt wird und welche Inhalte er hat, entscheidet letztlich die Stadtverordnetenversammlung. Von einem Bebauungsplan können jedoch viele verschiedene private und öffentliche Belange betroffenen sein, etwa die der Grundstückseigentümer, der Bewohner benachbarter Gebiete, der Landwirtschaft oder des Naturschutzes. Deshalb wird die Öffentlichkeit und eine Reihe von Behörden und Institutionen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beteiligt. Im Laufe eines „normalen“ Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird dieser zweimal im Rathaus für zwei Monate öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit kann jeder eine Stellungnahme zu dem Bebauungsplan abgeben. Unter „aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen“ können Sie sich informieren, welche Bebauungspläne zur Zeit ausliegen. Auf die Offenlage von Bebauungsplänen wird außerdem mit Amtlichen Bekanntmachungen im Bergsträßer Anzeiger aufmerksam gemacht.
Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Zusammen mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt das BauGB, welche Inhalte in einen Bebauungsplan aufgenommen werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:
Veränderungssperre
Veränderungssperren werden für einen kleinen Teil des Stadtgebietes auf Grundlage des § 14 Baugesetzbuch (BauGB) erlassen. Ihre Aufstellung wird im Bergsträßer Anzeiger öffentlich bekanntgemacht.
Wenn der Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplan gefasst wurde, kann zur Sicherung der Planung für den zukünftigen Geltungsbereich eine Veränderungssperre beschlossen werden. In diesem Bereich können dann die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie Aufschüttungen und Abgrabungen in größerem Umfang unzulässig sein. Zudem können auch erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, obwohl deren Veränderung nicht genehmigung-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, ausgeschlossen sein. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden.
Für welche Bereiche derzeit eine Veränderungssperre besteht und welche Konsequenzen sich dadurch ergeben erfahren Sie über die Ansprechpartner beim Team Stadtplanung.
Aktuelle Offenlagen
64625 Bensheim
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12 Uhr und
14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
1. Änderung des Bebauungsplanes BW 57 „Erweiterung Stubenwald II“ und 24. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Erweiterung Stubenwald II“ in Bensheim
hier: Bekanntmachung der förmlichen öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bensheim hat in ihrer Sitzung am 18.02.2021 zunächst die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis genommen (es sind keine Stellungsnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen) sowie die zur Vorentwurfsplanung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt und darüber beschlossen. Anschließend wurde die 1. Änderung des Bebauungsplans und die 24. Änderung des Flächennutzungsplans als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung der 1. Bebauungsplanänderung „Erweiterung Stubenwald II“ sowie die 24. Änderung des Flächennutzungsplans im betreffenden Bereich dienen der Vorbereitung einer gewerblichen Nutzung.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans und der von der 24. Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Bereich liegen nördlich der Bertha-Benz-Straße und südlich des Kreuzlachgrabens auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen und überplant auch einen Teil der bereits rechtswirksam festgesetzten Straßenfläche der Bertha-Benz-Straße. Der Geltungsbereich und der von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Bereich umfassen nach der aktuellen Liegenschaftskarte folgende Grundstücke in der Gemarkung Bensheim, Flur 24, Flurstücke Nr. 12/4 (teilweise), Nr. 13/6, Nr. 13/7 (teilweise) und Nr. 13/16 (teilweise). Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 4,19 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Entwurfsplanung der Bebauungsplanänderung BW 57 „Erweiterung Stubenwald II“ und die 24. Flächennutzungsplanänderung , bestehend aus der Planzeichnung zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Planzeichnung des Bebauungsplans mit dessen textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht sowie den in der Begründung genannten Anlagen (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum Umweltbericht; Bestandsplan zum Umweltbericht; Entwicklungsplan zum Umweltbericht, Artenschutzprüfung gemäß § 44(1) BNatSchG Gutachten zur Kompensation des Schutzguts Boden, Baugrunduntersuchung, Archäologisch-geophysikalische Prospektion) und den bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von
Montag, den 22.03.2021 bis einschließlich Freitag, den 23.04.2021
beim Magistrat der Stadt Bensheim, Team Stadtplanung und Demographie, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim, während der allgemeinen Dienststunden:
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
offengelegt. Dort kann der Entwurf der Bebauungsplanänderung und der 24. Änderung des Flächennutzungsplans eingesehen werden. Solange das Rathaus wegen der Maßnahmen und Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den regulären Besucherverkehr geschlossen ist (mindestens bis. 28. März 2021) wird dringend um die telefonische Vereinbarung eines Termins für die Einsichtnahme gebeten. Bitte verwenden Sie für die Terminvereinbarung die folgende Telefonnummern: 06251 14- 291 oder -294. Per Email ist ebenfalls eine Terminvereinbarung möglich, dafür verwenden Sie bitte diese Adresse: stadtplanung@bensheim.de.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona – Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind. Für den Besuch im Rathaus wird das Tragen einer Mund/Nasenschutzmaske empfohlen. Hygienische Vorkehrungen (Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe) stehen im Rathaus zur Benutzung bereit. Es wird darum gebeten, die Hinweisschilder am Eingang des Rathauses zu beachten.
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Stellungnahmen können innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich beim Magistrat der Stadt Bensheim Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim, oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bensheim, Team Stadtplanung und Demographie, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim im Rahmen einer Einsichtnahme unter den vorgenannten Bedingungen und Empfehlungen abgegeben werden.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die entsprechenden Vorentwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich auch auf der Internetseite der Stadt Bensheim (https://www.bensheim.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/aktuelle-bauleitplanung) sowie unter dem Link www.magentacloud.de/share/m4naspxcak zur Einsicht bereitgehalten.
Es wird gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Stubenwald II“ in Bensheim wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der umweltbezogenen Informationen | Wesentlicher umweltbezogener Inhalt |
Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie Bestands- und Entwicklungsplänen zu den Biotop- und Nutzungstypen des Büros Contura – Landschaft Planen, Gernsheim |
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Artenschutzprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG des Büros für Umweltplanung Dr. Jürgen Winkler, Rimbach vom Januar 2021 |
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Gutachten zur Kompensation des Schutzguts Boden, Christina Nolden Stadt- und Landschaftsplanung, Bensheim vom August 2020 |
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Folgende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen bereits vor und werden aufgrund ihrer umweltbezogenen Inhalte mit jeweiliger fachlicher Beurteilung der Stadt und dem Beschluss des Magistrats hierzu innerhalb des oben genannten Zeitraumes zur Einsicht bereitgehalten:
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahme | Themenbezug und wesentlicher umweltbezogener Inhalt |
Der Kreisausschuss des Kreises Bergstraße - Bauaufsicht und Umwelt (Bündelungsstelle), Heppenheim vom 06.11.2020 |
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HessenForst – Forstamt Lampertheim, Lampertheim vom 30.10.2020 |
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Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat III 31.2 – Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung (Bündelungsstelle), Darmstadt vom 24.11.2020 |
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Magistrat der Stadt Lorsch, Lorsch vom 06.11.2020 |
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Die Stadt Bensheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
- Begründung
- Planzeichnung
- Bebauungsplan
- Textfestsetzungen
- Umweltbezogene Stellungnahme
- Anlage 1 - Bilanz
- Anlage 2 - Bestandsplan
- Anlage 3 - Entwicklungsplan
- Anlage 4 - Artenschutzprüfung
- Anlage 5 - Gutachten Bodenkompensation
- Anlage 6 - Bodengutachten
- Anlage 7 - Archäologisch-geophysikalische Prospektion
1. Änderung des Bebauungsplanes BW 57 „Erweiterung Stubenwald II“ und 24. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Erweiterung Stubenwald II“ in Bensheim
hier: Bekanntmachung der förmlichen öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bensheim hat in ihrer Sitzung am 18.02.2021 zunächst die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis genommen (es sind keine Stellungsnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen) sowie die zur Vorentwurfsplanung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt und darüber beschlossen. Anschließend wurde die 1. Änderung des Bebauungsplans und die 24. Änderung des Flächennutzungsplans als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung der 1. Bebauungsplanänderung „Erweiterung Stubenwald II“ sowie die 24. Änderung des Flächennutzungsplans im betreffenden Bereich dienen der Vorbereitung einer gewerblichen Nutzung.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans und der von der 24. Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Bereich liegen nördlich der Bertha-Benz-Straße und südlich des Kreuzlachgrabens auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen und überplant auch einen Teil der bereits rechtswirksam festgesetzten Straßenfläche der Bertha-Benz-Straße. Der Geltungsbereich und der von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Bereich umfassen nach der aktuellen Liegenschaftskarte folgende Grundstücke in der Gemarkung Bensheim, Flur 24, Flurstücke Nr. 12/4 (teilweise), Nr. 13/6, Nr. 13/7 (teilweise) und Nr. 13/16 (teilweise). Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 4,19 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Entwurfsplanung der Bebauungsplanänderung BW 57 „Erweiterung Stubenwald II“ und die 24. Flächennutzungsplanänderung , bestehend aus der Planzeichnung zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Planzeichnung des Bebauungsplans mit dessen textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht sowie den in der Begründung genannten Anlagen (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum Umweltbericht; Bestandsplan zum Umweltbericht; Entwicklungsplan zum Umweltbericht, Artenschutzprüfung gemäß § 44(1) BNatSchG Gutachten zur Kompensation des Schutzguts Boden, Baugrunduntersuchung, Archäologisch-geophysikalische Prospektion) und den bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von
Montag, den 22.03.2021 bis einschließlich Freitag, den 23.04.2021
beim Magistrat der Stadt Bensheim, Team Stadtplanung und Demographie, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim, während der allgemeinen Dienststunden:
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
offengelegt. Dort kann der Entwurf der Bebauungsplanänderung und der 24. Änderung des Flächennutzungsplans eingesehen werden. Solange das Rathaus wegen der Maßnahmen und Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den regulären Besucherverkehr geschlossen ist (mindestens bis. 28. März 2021) wird dringend um die telefonische Vereinbarung eines Termins für die Einsichtnahme gebeten. Bitte verwenden Sie für die Terminvereinbarung die folgende Telefonnummern: 06251 14- 291 oder -294. Per Email ist ebenfalls eine Terminvereinbarung möglich, dafür verwenden Sie bitte diese Adresse: stadtplanung@bensheim.de.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona – Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind. Für den Besuch im Rathaus wird das Tragen einer Mund/Nasenschutzmaske empfohlen. Hygienische Vorkehrungen (Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe) stehen im Rathaus zur Benutzung bereit. Es wird darum gebeten, die Hinweisschilder am Eingang des Rathauses zu beachten.
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Stellungnahmen können innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich beim Magistrat der Stadt Bensheim Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim, oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bensheim, Team Stadtplanung und Demographie, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim im Rahmen einer Einsichtnahme unter den vorgenannten Bedingungen und Empfehlungen abgegeben werden.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die entsprechenden Vorentwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich auch auf der Internetseite der Stadt Bensheim (https://www.bensheim.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/aktuelle-bauleitplanung) sowie unter dem Link www.magentacloud.de/share/m4naspxcak zur Einsicht bereitgehalten.
Es wird gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Stubenwald II“ in Bensheim wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der umweltbezogenen Informationen | Wesentlicher umweltbezogener Inhalt |
Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie Bestands- und Entwicklungsplänen zu den Biotop- und Nutzungstypen des Büros Contura – Landschaft Planen, Gernsheim |
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Artenschutzprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG des Büros für Umweltplanung Dr. Jürgen Winkler, Rimbach vom Januar 2021 |
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Gutachten zur Kompensation des Schutzguts Boden, Christina Nolden Stadt- und Landschaftsplanung, Bensheim vom August 2020 |
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Folgende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen bereits vor und werden aufgrund ihrer umweltbezogenen Inhalte mit jeweiliger fachlicher Beurteilung der Stadt und dem Beschluss des Magistrats hierzu innerhalb des oben genannten Zeitraumes zur Einsicht bereitgehalten:
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahme | Themenbezug und wesentlicher umweltbezogener Inhalt |
Der Kreisausschuss des Kreises Bergstraße - Bauaufsicht und Umwelt (Bündelungsstelle), Heppenheim vom 06.11.2020 |
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HessenForst – Forstamt Lampertheim, Lampertheim vom 30.10.2020 |
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Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat III 31.2 – Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung (Bündelungsstelle), Darmstadt vom 24.11.2020 |
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Magistrat der Stadt Lorsch, Lorsch vom 06.11.2020 |
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Die Stadt Bensheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
- Begründung
- Flächennutzungsplan Zeichnung
- Flächennutzungsplan
- Textfestsetzungen
- Umweltbezogene Stellungnahme
- Anlage 1 - Bilanz
- Anlage 2 - Bestandsplan
- Anlage 3 - Entwicklungsplan
- Anlage 4 - Artenschutzprüfung
- Anlage 5 - Gutachten Bodenkompensation
- Anlage 6 - Bodengutachten
- Anlage 7 - Archäologisch-geophysikalische Prospektion