Parkausweise
Bewohnerparkausweise
Bei der Stadt Bensheim erhalten Sie die Bewohnerparkausweise im Bürgerbüro der Stadt Bensheim, Hauptstraße 39, 64625 Bensheim.
Sie können ihren Bewohnerparkausweis, aber auch hier online beantragen.
In Bensheim benötigen Sie im Innenstadtbereich für folgende Zonen eine Sonderparkberechtigung/Bewohnerparkausweis:
Zone I
Hasengasse, Kleine Hasengasse, Obere Hasengasse, Liesengasse, An der Raab, Raabgasse, Lammertsgasse bis Haus Nr. 12, Zeller Straße
Zone II
Neckarstraße, Am Rinnentor, Neugasse, Kellereigasse, Aulgäßchen, Mathildenstraße, Ritzhaubstraße, Hospitalstraße, Rodensteinstraße Haus Nr. 42 bis 78, Aulstraße
Zone III
Grieselstraße, Lammertsgasse ab Haus Nr. 14, Sandstraße, Obere Grieselstraße, Hügelstraße
Zone V
Bleichstraße
Zone VI
Fehlheimer Straße ab Haus Nr. 11 bis 37 und ab Haus Nr. 12 bis 36
Taubertsgasse
Zone VII
Schützenstraße
Wann ist eine Beantragung möglich?
Wenn Sie mit Hauptwohnung in einem der Sonderparkgebiete wohnen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Anwohner (Bewohnerparkausweis) in den entsprechend beschilderten Bereichen Ihres Bezirkes beantragen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Personalausweis
- KFZ-Schein
- Ggf. Bescheinigung über Überlassung des KFZ
Sind Formulare auszufüllen?
Ja, ein Antragsformular für den entsprechenden Bezirk ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
Ist ein persönliches Erscheinen erforderlich?
Ja, oder schriftliche Bevollmächtigung eines Dritten.
Kosten
80,- Euro jährlich
Bei Erstbeantragung wird eine einmalige Gebühr von 3,- Euro für eine Schutzhülle fällig (insgesamt 83,- Euro).
Weitere Anträge
Niederschrift über die Versicherung an Eides statt und Verlusterklärung
Parkausweis für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
- für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
Bewohnerparkausweise
Kontakt
Bürgerbüro/Team Bürgerservice
Hauptstraße 39
64625 Bensheim
Telefon: 06251 58263-0 Telefax: 06251 58263-30
Öffnungszeiten:
Montag: 8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 13.00 Uhr
Annahme von Kfz. Dienstleistungen bis 30 Minuten vor Schließung.
Parkausweis für Schwerbehinderte
Kontakt
Straßenverkehr
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim
Telefon: 06251 14-0 Telefax: 06251 14-148
Öffnungszeiten:
Montag
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr