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Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
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Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

Fragen- & Antwortenkatalog rund um die Kinderbetreuung

Die Anmeldung für Bensheimer Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintritt erfolgt für alle Kindertagesstätten über unser Elternportal von Little Bird https://kinderbetreuung-bensheim.little-bird.de/
Hier können Sie sich zunächst unverbindlich über die Angebote der Betreuungseinrichtungen in Bensheim informieren. Platzanfragen setzen anschließend eine Anmeldung im Elternportal voraus. Wir empfehlen Ihnen, drei Wunscheinrichtungen anzugeben.

Schulkinder werden direkt in den Horten oder Schulkindbetreuungen angemeldet.

In Bensheim gibt es - differenziert nach dem Alter der Kinder - im gesamten Stadtgebiet eine einheitliche Betreuungsgebühr.

Kinderkrippe
Kinder unter 3 Jahren 

 BetreuungszeitGebühr - 5 Tage
Modul 1 & 27.30-14.30 Uhr315 €/Monat
Modul 314.30-16 Uhr67,50 €/Monat

Altersgemischte Kindertagesstätten
Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr

 BetreuungszeitGebühr - 5 Tage
Modul 1 & 27.30-14.30 Uhr287 €/Monat
Modul 314.30-16 Uhr61,50 €/Monat

Kindergarten (3 Jahre bis Schuleintritt)

 BetreuungszeitGebühr - 5 Tage
Modul 17.30-12.30 Uhrgebührenfrei
Modul 212.30-14.30 Uhr35 €/Monat
Modul 314.30-16 Uhr52,50 €/Monat

Seit dem 01.08.2018 werden Kindergartenkinder für bis zu sechs Stunden von der Gebühr freigestellt. Für Modul 1 wird daher keine Gebühr erhoben und Modul 2 wird anteilig berechnet.

Kinderhort (Grundschulkinder)

Von 8-16 Uhr 
5-Tagesplatz160 €/Monat
3-Tagesplatz100 €/Monat
2-Tagesplatz70 €/Monat

Es können je nach Öffnungszeit der Einrichtungen weitere Einheiten im Früh- bzw. Spätdienst von je 30 Minuten gebucht werden. Für jede Einheit werden im Krippenbereich 30 €/Monat sowie im Kindergarten und -hort 15 €/Monat erhoben.

Pakt für den Nachmittag
Für die Benutzung des Betreuungs- und Bildungsangebots sind für das erste Kind zu entrichten:
von 7.30 bis 15 Uhr: 145 €/ Monat'
von 7.30 bis 17 Uhr: 175 €/Monat

Geschwisterermäßigung

Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie in einer Krippe, in einer Schulkindbetreuungseinrichtung oder von einer Tagespflegeperson betreut, wird die Gebühr für das zweite Kind um 45 € und für jedes weitere Kind um 90 € reduziert. 

Kindergartenkinder werden bei dieser Regelung nicht berücksichtigt. Ausgenommen sind Kindergartenkinder deren Geschwister unter drei Jahren eine Kindertagesstätte besuchen oder von einer Tagespflegeperson betreut werden. Für diese jüngeren Kinder wird es auch weiterhin eine Geschwisterermäßigung geben.

Sind beide Kinder in einer Kinderkrippe, wird die Gebühr für das zweite Kind um 90 € reduziert.

Mittagsverpflegung

3,60 €/Mittagessen ab dem vollendeten 1. und 2. Lebensjahr,
3,70 €/Mittagessen ab dem vollendeten 3. Lebensjahr und
3,80 €/Mittagessen für Schulkinder

Frühstück/Snackgeld
Krippe, Kindergarten: 10,50 €
Schulkindbetreuung: 5 €

Die Betreuungsgebühr für die Schulkindbetreuung sind abhängig vom Angebot der Träger. Detaillierte Informationen können Sie unserer Gebührensatzung und unserer Benutzungssatzung entnehmen.

In wirtschaftlichen oder erzieherischen Notfällen kann die Übernahme der Benutzungsgebühren beim zuständigen Kreisjugendamt beantragt werden. Den Antrag erhalten Sie entweder in Ihrer Einrichtung oder auch beim Eigenbetrieb Kinderbetreuung Bensheim in der Berliner Ring 89.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, beim Jobcenter, bspw. für Ausflüge oder Mittagsverpflegung Leistungen zu beantragen. Auch diesen Antrag erhalten Sie beim Träger oder in Ihrer Einrichtung.

Je nach Einrichtung gibt es verschiedene Aufnahmekriterien, jedoch unabhängig vom Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt sind:

  • Alter
  • Soziale und familiäre Notlagen
  • Berufstätigkeit der Eltern
  • Dringlichkeit
  • Geschwisterkinder, die bereits die Einrichtung besuchen
  • Hauptwohnsitz des Kindes in Bensheim

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer bestimmten Einrichtung.

Möchten Sie Ihr Kind abmelden, so ist dies schriftlich bis zum 15. eines Monats zum Ende des nächsten Monats einzureichen.

Später eingereichte Abmeldungen werden erst zum Ablauf des übernächsten Monats gültig, sodass die Gebühr für einen weiteren Monat zu zahlen ist.

Kinder, die nach den Sommerferien eingeschult werden und nicht bis zur allgemeinen Entlassung ( 31.07.) in der Einrichtung betreut werden sollen, müssen bis zum 28. Februar abgemeldet werden und die Einrichtung zum 01. April verlassen, damit der Platz neu vergeben werden kann. Eine Abmeldung zum späteren Zeitpunkt kann nur aus zwingenden triftigen Gründen (z. B. Wegzug aus der Stadt Bensheim) erfolgen. 

Schulkinder können nur zum Wechsel des Schulhalbjahres (31.01.) oder Schuljahres (31.07.) abgemeldet werden.

Während der gesetzlich festgelegten Sommerferien in Hessen werden die Kindertagesstätten bis zu drei Wochen geschlossen. In diesem Zeitraum wird bei dringendem Bedarf eine ausreichende Betreuung in einer anderen Einrichtung gewährleistet.

Außerdem bleiben die Einrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

Wird eine Betreuung in den Kindertagesstätten während der Schließzeiten gewünscht, werden zusätzlich zu der Betreuungsgebühr pro Woche 40 € berechnet.

Die Betreuung erfolgt in einer in der Zeit geöffneten Einrichtung. Hierfür ist eine vorherige Anmeldung notwendig.

Im Kinderhort können die Teilzeitplätze in den Ferien auf volle Wochen erweitert werden.

Die Plätze werden von den jeweiligen Einrichtungen vergeben. Wenn Sie Ihr Kind zum neuen Kindergartenjahr anmelden möchten, ist der Stichtag für die Anmeldung immer der 28. Februar des jeweiligen Jahres. Über die Platzvergabe wird dann bis zum Mai entschieden. Sollten Sie eine Absage von einer Wunscheinrichtung erhalten, kann es einige Tage dauern bis sich eine andere Einrichtung bei Ihnen meldet. Wir möchten Sie bitten, in einem solchen Fall etwas Geduld zu haben. Eine Absage bedeutet nicht gleichzeitig, dass Sie keinen Platz bekommen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Einrichtungen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Eigenbetrieb Kinderbetreuung.

Seit dem 01.08.2018 werden alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt für täglich bis zu sechs Stunden vom Kindergartenbeitrag freigestellt. Somit werden für einen Regel- oder Vormittagsplatz keine Gebühren mehr fällig. Der Teilzeitplatz bis 14.30 Uhr mit einer Betreuungszeit von sieben Stunden muss anteilig (1 Stunde) mit 35 € bezahlt werden. Für alle weiteren Betreuungszeiten werden Gebühren entsprechend der Gebührensatzung erhoben.

Durch diese Regelung sparen Eltern monatlich bis zu 210 € an Betreuungsgebühren.

Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie in einer Krippe, in einer Schulkindbetreuungseinrichtung oder von einer Tagespflegeperson betreut, wird die Gebühr für das zweite Kind um 45 € und für jedes weitere Kind um 90 € reduziert.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kinderkrippe, wird die Gebühr bereits für das zweite Kind um 90 € reduziert. Kinder, für die eine Gebührenfreistellung gilt, werden bei der Geschwisterermäßigung nicht berücksichtigt.

Für Kindergartenkinder gilt diese Regelung nicht, da in dieser Altersgruppe bereits eine Gebührenfreistellung gewährt wird. Ausgenommen sind Kindergartenkinder, deren Geschwister unter drei Jahren eine Kindertagesstätte besuchen oder von einer Tagespflegeperson betreut werden. Für diese jüngeren Kinder kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden.

Kontakt

Eigenbetrieb Kinderbetreuung
Berliner Ring 89
64625 Bensheim

Telefon: 06251 86991-61
06251 86991-68

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag
9.00 - 12.00 Uhr 
Dienstag
14.00 - 17.00 Uhr

Aufgrund des Umzugs der Verwaltung des Eigenbetriebs Kinderbetreuung sowie das Team Familie, Jugend, Senioren und Vereine in ihre neuen Räumlichkeiten in den Berliner Ring 89, kommt es aktuell zeitweise noch zu Einschränkungen in der Kontaktaufnahme per Telefon. Wir bitten um Verständnis.