Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

E-Mail senden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

Soziale Leistungen

Informieren Sie sich über soziale Leistungen, Hilfen und Projekte. In der folgenden Liste finden Sie die unterschiedlichen Angebote:

Allgemeine Informationen
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen finanziellen Mitteln bestreiten können oder die aufgrund besonderer Lebensumstände Hilfe benötigen, können beim Sozialamt der Stadt Bensheim Sozialhilfe beantragen bzw. sich dahingehend beraten zu lassen.

Es können folgende Leistungen beantragt werden:

1. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Arbeitslosengeld II)
2. Leistungen nach dem SGB XII, z.B. Grundsicherung, Pflegegeld, Krankenhilfe, Essen auf Rädern.
3. Einmalige Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, z.B. Mietrückstände (Darlehen), Beerdigungkosten

Anträge und Unterlagen

Anträge und Informationen über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie beim Team Soziales und Integration.

Allgemeines zu Wohngeld

Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuß gezahlt. Das Wohngeld wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern bezahlt. Im Durchschnitt senkt das Wohngeld die selbst zu tragende Miete um etwa 25 Prozent.

Wohngeld...

  • dient der sozialen Absicherung des Wohnens
  • hilft Haushalten, deren Einkommen nicht ausreicht, um sich selber eine angemessene Wohnung zu besorgen
  • lässt Mietsteigerungen tragbarer werden
  • hilft sozial nicht vertretbare Wohnkosten zu vermeiden

Rechtsanspruch

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • amtlicher Vordruck "Antrag auf Mietzuschuss"
  • Mietvertrag, Mietbescheinigung des Vermieters, Nachweis über die Mietzahlung
  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
  • sonstige Einkommensnachweise
  • Schwerbehindertenausweis
  • amtlicher Vordruck "Antrag auf Lastenzuschuss"
  • Grundbuchauszug
  • Fremdmittelbescheinigung
  • Kaufvertrag
  • Grundsteuerbescheid
  • Wohnflächenberechnung
  • bei Eigentumswohnungen letzte Nebenkostenabrechnung
  • Nachweis über mtl. Belastung aus Rückzahlung von Darlehen
  • Einkommensnachweise (sh. oben unter Mietzuschuß)

Sind Formulare auszufüllen?

Ja

Wohngeld erhält nur, wer einen entsprechenden Antrag stellt und die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen nachweisen kann

Wichtige Ausnahmen von der Antragstellung

  • Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von:
  • Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes (SGB II)
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderen Hilfen in einer Anstalt, Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem SGB VIII in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind

Sonstige Hinweise

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Familieneinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Wohngeld wird nicht für unangemessen hohe Wohnkosten gewährt. Nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen ist die Miete bzw. Belastung zuschußfähig. Die zuschußfähigen Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, der Anzahl zum Haushalt rechnender Familienmitglieder sowie der Bezugsfertigkeit des Wohnraums. Jede Gemeinde gehört einer bestimmten Mietenstufe an, die nach dem Wohngeldgesetz festgelegt ist.

Bitte beachten Sie, daß Wohngeld erst ab dem Monat gezahlt wird, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Die Stadt Bensheim gewährt Sozialleistungsempfängern einige Ermäßigungen als freiwillige Leistung. Für Berechtigte stellt die Stadt auf Antrag eine Stadt Bensheim-Karte im Scheckkartenformat aus. Die „Stadt-Bensheim-Karte“ soll den Inhabern Zugang und die Chance geben, kulturelle und sportliche Angebote in Bensheim wahrnehmen zu können.

Berechtigte

Wenn Sie in Bensheim wohnhaft sind und Leistungsempfänger nach SGB II (Hilfe zur Arbeit), SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei andauernder Erwerbsminderung) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz (AsylbLG) sind, haben sie die Möglichkeit, die Stadt Bensheim-Karte zu beantragen.

Leistungen

Als Inhaber/in der Stadt Bensheim-Karte haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

  • 50% Ermäßigung der Gebühren bei den Kinderferienspielen
  • 50% Ermäßigung bei der städtischen Musikschule
  • Berechtigung für den Bezug von Lebensmitteln der Bensheimer Tafel
  • Bei der Hundesteuer wird die Differenz zwischen dem bisherigem Steuersatz und dem neuen Steuersatz erstattet
  • Ermäßigung oder freier Eintritt beim Besuch von städtischen Veranstaltungen und Vereinsveranstaltungen kultureller, sportlicher und sonstiger Art
  • Ermäßigung von Vereinsbeiträgen (z.B. SSG Bensheim & TSV Auerbach)
  • 50 % Ermäßigung für den Besuch im Basinusbad und auch des Badesees (nur Einzelkarten).
  • Luxor Filmpalast Bensheim, Berliner Ring 26: Preisermäßigung um 2 €/Person bei allen Montags-Filmvorführungen
  • Soziales Tiernetz Bensheim e. V.: Untersuchung/Behandlung von Tieren (Hunde/Katzen) an jedem 1. Samstag im Monat (Patientenannahme 12 bis 13 Uhr) in Bensheim, Weidenring 35 (Diakonisches Werk – Zentrum der Wohnungslosenhilfe); Preis pro Untersuchung/Behandlung je Tier 5 Euro
  • Ermäßigung im PiPaPo-Kellertheater: Alle Inhaber der Karte erhalten bei Vorlage der Karte an der Abendkasse eine Ermäßigung von 50 % auf den Normalpreis (7 statt 14 €), soweit verfügbar. Dies gilt nur für die PiPaPo-Eigenproduktionen.
  • Ermäßigung bei der Minigolf-Anlage im Kronepark Auerbach, Erwachsene mit Stadt Bensheim-Karte: 3,50 €, Jugendliche mit Stadt Bensheim-Karte: 2,70 €
  • Ermäßigung bei der Europa Apotheke Bensheim: Die Stadt Bensheim-Karte muss einmal vorgezeigt werden, damit die jeweiligen Personen in das Kundensystem aufgenommen werden können, dann erhalten registrierte Karten-Inhaber mindestens 10 % auf alle Produkte (verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgenommen), die in der Apotheke gekauft werden. Auch der kostenlose Check der Hausapotheke gehört zum Serviceangebot, ebenso kleine Überraschungen an Nikolaus und Ostern
  • 50% Ermäßigung beim Kauf einer Monatskarte für folgende Buslinien der Tarifstufe 1 des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar bei der Tourist Information in Bensheim für Wabe 35:
    • Stadtbus Bensheim (Linien 671, 672, 673, 674)
    • Linie 665 Schönberg-Wilmshausen
    • Linie 669 Zwingenberg-Bensheim-Heppenheim (auch Bahn)
    • Linie 675 Zell-Gronau
    • Linie 676 Schwanheim-Fehlheim-Langwaden
    • Linie 677 Auerbach-Hochstädten
    • Linie 678 Schwanheim-Fehlheim-Zwingenberg
    • Linie 641 und 642 innerhalb des Bensheimer Stadtgebiets

Die Monatskarte beinhaltet auch die Nutzung des Ruftaxis der Linien (ab Bahnhof Bensheim):

  • 6941 Auerbach-Hochstädten
  • 6942 Auerbach Bahnhof
  • 6943 Schwanheim-Fehlheim-Langwaden
  • 6944 Zell-Gronau
  • 6945 Schönberg-Wilmshausen
  • 6946 Auerbach Bahnhof-Bergfriedhof Auerbach
  • 6947 Wohn- und Gewerbepark Auerbach
  • 6948 Gewerbegebiet West
  • 6949 Gewerbegebiet Südwest

Inhaber einer Bensheim-Karte haben in der Stadtbibliothek Anrecht auf folgende Ermäßigungen der Jahresgebühr:

  • Inhaber der Bensheim-Karte, Schwerbehinderte, Bundesfreiwilligendienstleistende: 7,50 €
  • Inhaber der Bensheim-Karte (Kinder): 2,50 €

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Leistungsbescheid des Jobcenters (bei Leistungen nach SGB II)
oder
Leistungsbescheid des Amtes für Soziales, Grundsicherung und Wohngeld des Kreises Bergstraße (bei Leistungen nach SGB XII)
oder
Leistungsbescheid des Ausländer- und Migrationsamtes des Kreises Bergstraße (bei Leistungen nach AsylbLG)

Sind Formulare auszufüllen?

Ja, es ist ein Antrag auf Ausstellung eines Sozialpasses erforderlich. Der Antrag ist beim zuständigen Team Soziale Grundsicherung und Wohnen erhältlich und steht hier zum ausdrucken oder downloaden im pdf-Format zur Verfügung.

Persönliches Erscheinen

Ja

Kosten

Gebührenfrei

Sonstige Hinweise

Die Abwicklung der Ermäßigung der Eintrittspreise zum Besuch des Basinusbades/Badesees erfolgt durch Ausgabe eines Berechtigungsscheines zum Erwerb einer ermäßigten 10er Karte. Dieser Berechtigungsschein ist beim Erwerb der Karte an der Bäderkasse abzugeben. Dieser Berechtigungsschein kann einmal jährlich in Anspruch genommen werden.

 

Weitere Infos erteilt das Team Soziales und Integration im Rathaus, E-Mail: sozial@bensheim.de,Telefon: 06251/14-162.

Allgemeine Informationen

In vielen Fällen reicht das vorhandene Einkommen und Vermögen der Heimbewohner nicht aus um die monatlich anfallenden Heimkosten zu zahlen. Während der Pflegeanteil an den Heimkosten durch die Pflegekassen (identisch mit den Krankenkassen) übernommen wird, sind die restlichen ungedeckten Heimkosten aus eigenen Mitteln aufzubringen. Ist dieses nicht möglich, ist ein Antrag auf Übernahme des ungedeckten Heimkostenanteils aus Sozialhilfemitteln zu stellen. Dieser Heimkostenantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Team Soziale Grundsicherung und Wohnen zu stellen. Bearbeitet bzw. entschieden wird der Antrag dann durch das Sozialamt des Kreises Bergstraße in Heppenheim.

Erforderliche Unterlagen zur Aufnahme des Antrages

  • Einkommensunterlagen (z.B. aktuelle Rentenanpassungsmitteilungen der Altersrente, Hinterbliebenenrente, Zusatzrente usw.)
  • Unterlagen über eventuell vorhandenes Vermögen (z.B. Sparbuch, Unterlagen über sonstige Geldanlagen, Immobilien, sonstige Wertgegenstände usw.)
  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate (oder entsprechende Aufstellung der Bank über alle Kontobewegungen der letzten sechs Monate)
  • eventuell Schwerbehindertenbescheid oder Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes.

Die Bensheimer Tafel ist ein eingetragener, selbständiger Verein. Zurzeit arbeiten 200 Personen aus den einzelnen Gemeinden aktiv und ehrenamtlich bei der Tafel mit. Die Bensheimer Tafel hilft seit dem 19. Januar 2006.

Ziele der Bensheimer Tafel

Lebensmittel aus dem Überfluss vor der Vernichtung bewahren und an Mitbürger verteilen, die aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Notlage diese dringend benötigen.

Mit Lebensmittelspenden von Firmen, ehrenamtlich tätigen Helfern und der Unterstützung der Sponsoren will die Bensheimer Tafel Armut lindern und Solidarität mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen zeigen.

Sie unterstützt

Menschen, die nur über geringe Einkünfte verfügen oder sich aus anderen schicksalhaften Situationen heraus den notwendigen täglichen Lebensunterhalt nicht sichern können.

Ausgabestelle

Rheinstraße 4a, 64625 Bensheim
Dienstags 11 - 13 Uhr und
Donnerstags 14 - 16 Uhr

Die Tafel verteilt nur die Lebensmittel, die ihr zur Verfügung gestellt werden. Bringen Sie bitte eine Tragetasche und Verpackungsmaterial mit. Für jeden “Einkauf” wird ein Betrag von 1 Euro erhoben.

Tafelkoordination

Mariette Rettig
Tel.: 06251/105719 oder 84370
E-Mail senden
Internetauftritt

Sofern Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII beziehen oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "RF" besitzen, können Sie einen Antrag auf Rundfunk- und Fernsehbefreiung stellen. Die erforderlichen Informationen und Anträge erhalten Sie beim Team Soziales und Integration – Bereich Soziales.

Haben Sie Fragen zur Rente oder möchten Sie einen Antrag auf Rente stellen, dann können Sie einen Termin bei der Rentenstelle der Stadt Bensheim vereinbaren.
Für die Aufnahme eines Rentenantrages sind neben dem Personalausweis sämtliche Rentenunterlagen (Belege des Arbeitgebers, der Krankenkasse, des Arbeitsamtes etc.) mitzubringen.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, damit wir genügend Zeit für Ihre Beratung einplanen können.

 

Kontakt

Soziales und Integration - Bereich Soziales
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Telefon: 06251 14-0

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:

Vorsprache nur mit Termin

Terminvereinbarung Online unter https://www.terminland.de/stadt-bensheim/ oder 06251/14-0.