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Stadtverwaltung Bensheim

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Verkehrs- und Parkkontrollen durch die Stadtpolizei

Aufgrund vermehrter Beschwerden von Bürgern weist die Stadt darauf hin, dass Verkehrs- und Parkkontrollen selbstverständlich weiterhin von der Stadtpolizei durchgeführt werden. Natürlich wird auch entsprechend der seit vergangener Woche geltenden Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung gehandelt. Diese stellt zum Beispiel klar, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden. Außerdem gilt ein generelles Haltverbot auf Schutzstreifen, die den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie trennen.

Mit der StVO-Novelle gehen zudem neue bzw. erhöhte Geldbußen einher – insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das jetzt unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verkehrsverstöße wurden die Geldbußen von ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: Wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Außerdem werden die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben. Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird von 15 auf 35 Euro angehoben. Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet. Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.