Regelungen an Silvester: Feuerwerksverbot im gesamten öffentlichen Raum
Die Stadt Bensheim weist darauf hin, dass die derzeit gültige 6. Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße auch an Silvester greift. Diese beinhaltet unter anderem eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und ein Feuerwerksverbot im gesamten öffentlichen Raum. Feuerwerk darf demnach nur auf Privatgelände gezündet werden.