Riedwiese als Gewerbegebiet
Der Magistrat stimmte dem Vorschlag des Baudezernats zu, die Riedwiese als Gewerbegebiet und nicht als Industriegebiet auszuweisen. Die Fläche zwischen Kino und A5 unterliegt damit einem enger gesteckten Rahmen, sofern die Stadtverordnetenversammlung den Planungen so zustimmt.
Der Magistrat reagiert mit seiner Entscheidung auf die Sorgen der Bürger, die mehr Verkehr, Staub und Lärm befürchteten. Die Ausweisung lediglich als Gewerbegebiet hat zur Folge, dass für die Lärmemissionen deutlich niedrigere – und damit strengere – Grenzwerte gelten als in einem Industriegebiet. Dort sind maximal 70 dB (A) erlaubt, egal ob am Tag oder in der Nacht, gegenüber 50 db (A) nachts im einfachen Gewerbegebiet. In Anbetracht dessen, dass ein Unterschied um 10 dB (A) etwa einer Verdopplung bzw. Halbierung der subjektiv empfundenen Lautstärke entspricht, wären die möglichen Auswirkungen deutlich eingeschränkt.