Erforderliche Unterlagen für die Anzeige der Geburt eines Kindes:
bei miteinander verheirateten Eltern:
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift / beglaubigter Auszug aus dem Eheregister mit Hinweisen zu den Geburtsregistern (Standesamt und Registernummer) beider Elternteile
- Geburtsurkunden beider Elternteile – wenn aus den Dokumenten über die Eheschließung keine Geburtsregisterdaten hervorgehen (betrifft alle Eheurkunden, die in der Zeit vom 01.01.2009 bis einschließlich 31.10.2018 ausgestellt wurden, sowie alle im Ausland ausgestellte Eheurkunden)
- Pass / Personalausweis von beiden Elternteilen
bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
Mutter: - Geburtsurkunde
- Reisepass / Personalausweis
- war die Mutter bereits verheiratet: Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung, zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
- in Sonderfällen erforderlich: Urkunde über die Anerkennung der Mutterschaft (z.B. bei Auslandsberührung mit Italien)
Vater: - Geburtsurkunde
- Reisepass / Personalausweis
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
- Urkunde über die Begründung der gemeinsamen Sorge (soweit eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht vor dem Jugendamt oder einem Notar abgegeben worden ist)
Erklärung zur Namensführung des Kindes
- Vordruck wurde durch die Hebamme / den Geburtshelfer ausgehändigt
Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers über die Geburt
Reisepass / Personalausweis der Person, die die Geburt beim Standesamt anzeigt
Kontakt
Standesamt/Team Personenstandswesen
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim
Telefon: 06251 14-196
06251 14-199 Telefax: 06251 14-101
Öffnungszeiten:
Montag
8.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr,
14.00 bis 15.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr