Standesamt - Heiraten und mehr
Lebenspartnerschaft / Umwandlung einer Lebenspartnerschaft
Die Begründung einer Lebenspartnerschaft war bis zum 30.09.2017 die Möglichkeit für Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, eine feste gesetzlich geregelte Verbindung bei einem Standesamt miteinander einzugehen.
Seit dem 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine Ehe zu schließen. Neue Lebenspartnerschaften können nicht mehr geschlossen werden. Bis zum 30.09.2017 geschlossene Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Konkret bedeutet das, dass die in einer bestehenden Lebenspartnerschaft lebenden Menschen die Ehe miteinander schließen können, ohne, hierfür die Lebenspartnerschaft zuvor auflösen zu müssen.
Nähere Informationen rund um die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Informationen zur Eheschließung finden Sie hier.
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